Beschlussvorlage - BV/196/22-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung stimmt dem Abschluss dieses aktualisierten öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Absicherung der Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz mit Wirkung vom 01.07.2022 zu.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Vertrag zu unterzeichnen.

 

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Sachverhalt

 

Das Amt Bad Doberan - Land übernimmt für die Stadt Bad Doberan auf Grundlage des beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages die gesetzlichen Aufgaben nach den Wohngeldgesetzen. Der Bundesgesetzgeber hat die Gewährung eines (bislang) einmaligen Heizkostenzuschusses an Geringverdiener beschlossen. Anspruchsberechtigt sind u.a. wohngeldbeziehende Haushalte. Die in der Landesverordnung festgelegten Zuständigkeiten für den Vollzug des Heizkostenzuschussgesetzes entsprechen den bestehenden Zuständigkeiten für den Vollzug des Wohngeldgesetzes. Unter Berücksichtigung des mit der Stadt Bad Doberan bestehenden Vertrages ist das Amt Bad Doberan - Land somit auch für die Heizkostenzuschussfälle zuständig.

 

Gemäß Information des Innenministeriums MV ist, sofern es eine durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 165 der Kommunalverfassung kommunale Zusammenarbeit gibt, diese Vereinbarung um den Vollzug des Heizkostenzuschussgesetzes zu ergänzen. Dies ist rechtliche Voraussetzung dafür, dass diejenigen Verwaltungen, die die Angelegenheiten des Wohngeldes für eine andere kommunale Körperschaft wahrnehmen, nunmehr auch den einmaligen Heizkostenzuschuss bewilligen dürfen.

 

Nach Auskunft des Innenministeriums ist diese rechtliche Voraussetzung bereits zum Zeitpunkt der Auszahlung - 12.07.2022 - zu schaffen. Vor dem Hintergrund des Eingangsdatums der entsprechenden Informationen Ende Juni war die Möglichkeit der Beschlussfassungen durch die Gremien zum 12.07.2022 nicht umsetzbar. Vor diesem Hintergrund ist eine rückwirkende Inkraftsetzung erforderlich.

 

Gemäß Kommentierung zu § 165 KV (Kommunalverfassung) müssen die jeweiligen Vertretungskörperschaften "zwingend" auch bei "etwaigen Änderungen" befasst werden. Auch die Genehmigung der Rechtsaufsicht ist bei Änderungen erforderlich. Neben der oben genannten Änderung wurden noch wenige redaktionelle Änderungen vorgenommen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

35101 / 52543

Wohngeld – Zuschuss an Amtsverwaltung laut Vertrag

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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