Beschlussvorlage - BV/201/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme der Schulträgerschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Deborah Schmidt
- Einreicher:
- Bürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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26.09.2022
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Sachverhalt
Im Zentrum der bildungspolitischen Interessen und Aktivitäten Mecklenburg-Vorpommerns steht die Senkung der Quote der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss. Eine Maßnahme, um dieses Ziel zu erreichen, ist die Einrichtung des freiwilligen 10. Schuljahres.
Ab dem Schuljahr 2023/2024 wird das freiwillige 10. Schuljahr im Rahmen der Gesamtstrategie Inklusion an Regionalen Schulen und Gesamtschulen angeboten. Es erfolgt die Bildung von zusätzlichen Klassen an diesen Schulen, die Schülerinnen und Schülern nach der Jahrgangsstufe 9 die Möglichkeit eröffnen, die Berufsreife zu erwerben.
Die Entscheidung über die Einrichtung des freiwilligen 10. Schuljahres einschließlich der Klassengröße trifft die oberste Schulbehörde im Einvernehmen mit dem Schulträger. Im freiwilligen 10. Schuljahr gelten die Regelungen des Bildungsganges Berufsreife der Regionalen Schule. Im Unterricht finden sonderpädagogische Aspekte Berücksichtigung.
Da die Raumkapazitäten an der Buchenbergschule ausgelastet sind, wird die Stadt beim Landkreis Rostock im Sonderpädagogischen Förderzentrum Am Kellerswald einen zusätzlichen Klassenraum anmieten. Die Mietkosten werden dabei durch den Schullastenausgleich ausgeglichen.
Um möglichst vielen Schülerinnen und Schülern ein Angebot zu unterbreiten, das in allen Regionen des Landes gut zugänglich ist, wird das freiwillige 10. Schuljahr mittels Förderkriterien an ausgewählten Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen, Regionalen Schulen und Gesamtschulen eingerichtet. Ziel ist, ein regional ausgewogenes Angebot zum Erwerb der „Berufsreife“ im Rahmen des freiwilligen 10. Schuljahres sicherzustellen.
Die Stadt Bad Doberan mit der Buchenbergschule wird für 2 Schuljahre den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, die Berufsreife im Rahmen des freiwilligen 10. Schuljahres zu erreichen.
