Beschlussvorlage - BV/229/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss beschließt die Annahme einer Geldzuwendung von der Ostseesparkasse Rostock in Höhe von 500,00 Euro für die Jugendarbeit der Stadt.

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Sachverhalt

 

Nach § 6 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan in Verbindung mit § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistungen, über 100,00 Euro an die Stadt, der Hauptausschuss.

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

X

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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