Beschlussvorlage - BV/203/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Bad Doberan beschließt die Abschnittsbildung für den Straßenausbau Heinrich-Heine-Straße und Feldstraße (tw.) in Bad Doberan zur Erhebung des Beitrages gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Bad Doberan. Es ist die Bildung von zwei Abschnitten zur Abrechnung erforderlich.

Der Abschnitt eins ist die Heinrich-Heine-Straße und beginnt an der Goethestraße und endet an der Ecke Heinrich-Heine-Str./ Feldstraße. Der zweite Abschnitt umfasst den Teil der Feldstraße von der Ecke Heinrich-Heine-Str./ Feldstraße bis zur Lessingstraße (siehe Anlage).

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Sachverhalt

 

Heinrich-Heine-Straße (Bauprogramm Heinrich-Heine-Straße Beschluss-Nr.: 014/19 in der Um die rechtssichere Erhebung der Straßenausbaubeiträge für die Straßenbaumaßnahme Sitzung vom 29.04.2019) zu gewährleisten, ist eine Abschnittsbildung zur Abgrenzung der Abrechnungsgebiete erforderlich. (§ 8 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in Verbindung mit § 7 der Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen vom 03.02.2017).

 

Ohne diese Abschnittsbildung können die beitragsfähigen Kosten nicht abgerechnet werden. Entsprechend der Änderung des KAG M-V § 8a Abs. 2 Satz 1 erfolgt die Abrechnung gegenüber dem Land M-V auf Antrag.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

X

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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