Beschlussvorlage - BV/204/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Bad Doberan beschließt die Abschnittsbildung für den Straßenausbau Nienhäger Chaussee in Bad Doberan zur Erhebung des Beitrages gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Bad Doberan.

Der Abschnitt beginnt an der Einmündung Straße zum Thünenhof und endet an der Ecke Nienhäger Chaussee/ Einmündung Nienhäger Chaussee (siehe Anlage Flurkarte).

 

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Sachverhalt

 

Um die rechtssichere Erhebung der Straßenausbeiträge für die Straßenbaumaßnahme Nienhäger Chaussee (Bauprogramm Nienhäger Chaussee Beschluss-Nr.: 004/18 in der Sitzung vom 29.01.2018) zu gewährleisten, ist eine Abschnittsbildung zur Abgrenzung des Abrechnungsgebietes erforderlich. (§ 8 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in Verbindung mit § 7 der Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen vom 03.02.2017).

 

Ohne diese Abschnittsbildung können die beitragsfähigen Kosten nicht abgerechnet werden. Entsprechend der Änderung des KAG M-V § 8a Abs. 2 Satz 1 erfolgt die Abrechnung gegenüber dem Land M-V auf Antrag.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

X

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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