Beschlussvorlage - BV/208/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Erneuerung in Bad Doberan "Altstadt"
Förderungsantrag 2023 und Maßnahmenprogramme 2022/2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Deborah Schmidt
- Einreicher:
- Bürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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07.11.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
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Vorberatung
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08.11.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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21.11.2022
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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05.12.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung beschließt,
- dass die Gemeinde für das Programmjahr 2023 Städtebauförderungsmittel i.H. v. 2.836.000,00 € beantragt.
- das beigefügte Maßnahmenprogramm 2022/2023 (Anlage 1 Seite 1 bis 8)
- die Prioritätenliste der konkreten Einzelmaßnahmen in Form einer schwerpunktmäßigen und problemorientierten Rang- und Reihenfolge (Anlage 3)
- die in 2023 fällig werdenden Förderungsmittel
318.750,00 € Programm 2020 (Eigenanteil LZ 106.250,00 €)
369.000,00 € Programm 2021 (Eigenanteil LZ 123.000,00 €)
663.750,00 € Programm 2022 (Eigenanteil LZ 221.250,00 €)
- Für den voraussichtlich abruffähigen Anteil des zum Programmjahr 2023 angemeldeten Mittelbedarfs in Höhe von 141.801,00 € (Eigenmittel 47.267,00 €) werden die Fördermittel in den Haushalt aufgenommen und die Eigenmittel bereitgestellt.
- Insgesamt werden somit 1.493.301,00 € (Eigenanteil 497.767,00 €) in den Haushalt 2023 aufgenommen
Sachverhalt
Gemäß § 149 BauGB hat die Gemeinde nach dem Stand der Planung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht zu erstellen. Die Kosten- und Finanzierungsübersicht ist fortzuschreiben, wenn sich die finanziellen und sonstigen Planungsgrundlagen wesentlich geändert haben.
Eine wesentliche Änderung ergibt sich u.a. aus der Fortschreibung der Förderprogramme. Bei der Aktualisierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht wurden die Fördermittelzuweisungen sowie das abgestimmte Maßnahmenprogramm berücksichtigt.
Die Stadt Bad Doberan wurde 1991 in das Städtebauförderungsprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen. Um eine nachhaltige Wirkung beim Einsatz der Städtebauförderungsmittel zu erreichen, muss die Gesamtmaßnahme kontinuierlich weitergeführt werden.
Seit Programmaufnahme wurden folgende Finanzhilfen bewilligt:
Bewilligungsjahr |
100% Bewilligungssumme EUR |
davon Bundes- und Landesmittel EUR |
davon Eigenmittel
EUR |
1991 – 2011 |
34.312.159 |
26.725.008 |
7.587.151 |
2012 |
1.410.000 |
1.060.000 |
350.000 |
2013 |
1.040.000 |
792.000 |
248.000 |
2014 2015 2016 2017 2018 2020 2021 2022 |
1.600.000 1.200.000 625.000 1.250.000 1.825.000 1.275.000 1.230.000 2.655.000 |
1.240.000 860.000 500.000 1.000.000 1.460.000 850.000 820.000 1.770.000 |
360.000 340.000 125.000 250.000 365.000 425.000 410.000 885.000 |
Gesamt |
48.422.159 |
37.077.008 |
11.345.151 |
*für 2019 liegt keine Bewilligung vor
Die einzelnen Jahresprogramme laufen über fünf Jahre und werden im Einzelnen durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern und dem Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern mittels Zuwendungsbescheid festgelegt. Auf der Grundlage des kurzfristigen Maßnahmenprogramms wurde der Städtebauförderungsmittelbedarf i.H.v. 2.836.000,00 € für das Programmjahr 2023 ermittelt. In der Anlage befindet sich der Maßnahmenplan zum Programmantrag „Altstadt“ (Anlage 2).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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332,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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186,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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391,1 kB
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