Beschlussvorlage - BV/208/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt,

 

  1. dass die Gemeinde für das Programmjahr 2023 Städtebauförderungsmittel i.H. v. 2.836.000,00 beantragt.
  2. das beigefügte Maßnahmenprogramm 2022/2023 (Anlage 1 Seite 1 bis 8)
  3. die Prioritätenliste der konkreten Einzelmaßnahmen in Form einer schwerpunktmäßigen und problemorientierten Rang- und Reihenfolge (Anlage 3)
  4. die in 2023 fällig werdenden Förderungsmittel

 

 318.750,00 € Programm 2020      (Eigenanteil LZ 106.250,00 €)

 369.000,00 € Programm 2021      (Eigenanteil LZ 123.000,00 €)

 663.750,00 € Programm 2022      (Eigenanteil LZ 221.250,00 €)

 

  1. Für den voraussichtlich abruffähigen Anteil des zum Programmjahr 2023 angemeldeten Mittelbedarfs in Höhe von 141.801,00 € (Eigenmittel 47.267,00 €) werden die Fördermittel in den Haushalt aufgenommen und die Eigenmittel bereitgestellt.
  2. Insgesamt werden somit 1.493.301,00 (Eigenanteil 497.767,00 €) in den Haushalt 2023 aufgenommen

 

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Sachverhalt

 

Gemäß § 149 BauGB hat die Gemeinde nach dem Stand der Planung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht zu erstellen. Die Kosten- und Finanzierungsübersicht ist fortzuschreiben, wenn sich die finanziellen und sonstigen Planungsgrundlagen wesentlich geändert haben.

Eine wesentliche Änderung ergibt sich u.a. aus der Fortschreibung der Förderprogramme. Bei der Aktualisierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht wurden die Fördermittelzuweisungen sowie das abgestimmte Maßnahmenprogramm berücksichtigt.

 

Die Stadt Bad Doberan wurde 1991 in das Städtebauförderungsprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen. Um eine nachhaltige Wirkung beim Einsatz der Städtebauförderungsmittel zu erreichen, muss die Gesamtmaßnahme kontinuierlich weitergeführt werden.

 

Seit Programmaufnahme wurden folgende Finanzhilfen bewilligt:

 

Bewilligungsjahr

100%

Bewilligungssumme

EUR

davon Bundes- und Landesmittel

EUR

davon Eigenmittel

 

EUR

1991 – 2011

34.312.159

26.725.008

7.587.151

2012

1.410.000

1.060.000

350.000

2013

1.040.000

792.000

248.000

2014

2015

2016

2017

2018

2020  

2021

2022                                                             

1.600.000

1.200.000

625.000

1.250.000

 1.825.000

1.275.000

1.230.000

2.655.000

1.240.000

860.000

500.000

1.000.000

1.460.000

850.000

820.000

1.770.000

360.000

340.000

125.000

250.000

365.000

425.000

410.000

885.000

Gesamt

48.422.159

37.077.008

11.345.151

 

*für 2019 liegt keine Bewilligung vor

 

Die einzelnen Jahresprogramme laufen über fünf Jahre und werden im Einzelnen durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern und dem Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern mittels Zuwendungsbescheid festgelegt. Auf der Grundlage des kurzfristigen Maßnahmenprogramms wurde der Städtebauförderungsmittelbedarf i.H.v. 2.836.000,00für das Programmjahr 2023 ermittelt. In der Anlage befindet sich der Maßnahmenplan zum Programmantrag „Altstadt“ (Anlage 2).

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

51102.54139

Zuweisung und Zuschüsse für laufende Zwecke

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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