Beschlussvorlage - BV/212/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt die überplanmäßige Ausgabe für die Maßnahme Neubau Schule Buchenberg in Höhe von 1.252.000,00 Euro.

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Sachverhalt

 

Der geplante Neubau ist ein dreigeschossiges Schulgebäude und soll auf dem Schulgelände der Schule Am Buchenberg errichtet werden. Auf der Baufläche befindet sich derzeit ein Wirtschaftsgebäude, das vor Baubeginn abgebrochen wird. Eine erste Kostenschätzung aus dem Jahr 2021 ging von Gesamtkosten in Höhe von 4.700.000,00 € aus. Es wurde eine Förderung von infrastrukturellen Maßnahmen (Projekten) der Integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gemäß der Stadtentwicklungsförderrichtlinie M-V vom 12.10.2016 in Höhe von 2.835.737,07 € in Aussicht gestellt. Im Februar 2022 fand eine Kostenüberarbeitung durch das beauftragte Architektenbüro Leuschner + Gänsicke Hamburg statt. Die aktualisierten Kosten in Höhe von 6.250.000,00 € wurden bei der Fördermittelstelle angezeigt und es wurde gleichzeitig eine Nachförderung beantragt.

 

Im weiteren Verlauf der Planung und Durchführung fand nun die Öffentliche Ausschreibung der funktional beschriebenen Leistungen als Generalunternehmerleistung statt. Nach Auswertung und Prüfung der eingegangenen Angebote stellen sich die Gesamtkosten der Maßnahme wie folgt dar:

 

Finanzierungsbestandteile des zur Förderung beantragten Projekts

in EUR

% der EFRE-zuwendungsfähigen Ausgaben

Zuwendung EFRE

2.835.737,07

40,90

Kommunaler Eigenanteil an den EFRE-zuwendungsfähigen Ausgaben

4.097.262,93

59,10

Finanzierungsanteil der EFRE-zuwendungsfähigen Projektausgaben

6.933.000,00

100,00

Weiterer Eigenanteil Ausstattung nicht zuwendungsfähig

   500.000,00

 

GESAMTSUMME PROJEKT Stand 24.10.2022

7.433.000,00

 

 

Durch die Bauverwaltung wurde eine weitere Mehrkostenanzeige, verbunden mit einem Erhöhungsantrag, beim Landesförderinstitut gestellt. Eine verbindliche Zusage fehlt bislang, so dass von einer Gesamtfinanzierung mit der Ursprungsförderung ausgegangen werden muss. Die Mehrkosten können durch liquide Mittel der Stadt gedeckt werden.

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

durch liquide Mittel

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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