Beschlussvorlage - BV/210/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung verlängert die Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben der Gemeinde gemäß § 24 und § 27 KiföG MV bis zum 31.12.2025, da dann das KiföG MV evaluiert wird.

 

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Sachverhalt

 

Aufgrund der Elternbeitragsfreiheit seit dem 01.01.2020 und der damit einhergehenden Finanzierung durch das Land, die Gemeinden und des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, ist die Stadt Bad Doberan nur noch durch den pauschalen Gemeindeanteil an den Kosten der Entgelte beteiligt.

Die Gemeinden beteiligen sich an den Kosten der Kindertagesförderung mit einer Kindbezogenen Pauschale für die Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde haben.

Der Gemeindeanteil pro Kind in der Kindertagesförderung betrug im Jahr 2022 monatlich 167,38 Euro. Ab dem Jahr 2023 beträgt die Wohnsitzgemeindepauschale 179,33 Euro pro Monat / Kind.

 

Aufgrund der Dringlichkeit vieler Entgeltanträge durch Laufzeiten können viele Beschlussvorlagen nur als Tischvorlage eingebracht werden bzw. werden zu spät durch die SVV, nach Laufzeitbeginn, behandelt und beschlossen.

 

Dem kann mit Ermächtigung des Bürgermeisters entgegengewirkt werden und das gemeindliche Einvernehmen kann rechtzeitig zu Laufzeitbeginn erteilt werden.

 

Die Verwaltung wird die Stadtvertretung weiterhin halbjährlich über die Ergebnisse der Entgeltverhandlungen informieren.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

X

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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