Beschlussvorlage - BV/226/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Ausgabe B-Plan 40 "Erweiterung Gewerbegebiet Eikboom"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Kirstin Scharwies
- Einreicher:
- Bürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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07.11.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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21.11.2022
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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05.12.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung beschließt für den Haushalt 2023 die überplanmäßige Ausgabe für die Erschließung im Gewerbegebiet Eikboom (Erweiterung) in Höhe von 280.000,00 EUR.
Die Mehrausgaben ergeben sich aus angezeigten Mehrkosten zur Umsetzung der Maßnahme:
1. Herstellung Straße westl. Richtung (Bauleistung+Ingenieur) 200.000,00 EUR
(separate Leistung nicht Bestandteil der Haupttrassen)
2. Herstellung Hausanschlüsse Haupttrasse (Bauleistung) 110.000,00 EUR
(durch die verspätete Teilung der Flurstücke im Bereich
des gepl. urbanen Gebietes mussten Hausanschlüsse
umverlegt bzw. zusätzlich hergestellt werden
(Einheitspreise aus dem Haupt-LV wurden angesetzt)
3. Herstellung Mehrfachgräben für Versorger 70.000,00 EUR
(Sowieso-Kosten, wären auf jeden Fall angefallen,
dann Bauleistung + Kosten für Koordination, Einheitspreise
aus dem Haupt-LV angesetzt)
In der HH-Stelle 54100 / 0960 0000 / 175 stehen Mittel
zur Verfügung 100.000,00 EUR
Fehlbedarf 280.000,00 EUR
Deckungsvorschlag
Die Deckung erfolgt aus den liquiden Mittel im Jahr 2023 280.000,00 EUR
Sachverhalt
1 Die Kosten der Maßnahme sind nach Kostenschätzung zur HH-Planung und Submission drastisch gestiegen.
2 Durch das laufende Änderungsverfahren mit dem Ziel zur Ausweisung eines urbanen Gebietes konnten die Flurstücke nicht rechtzeitig zugeschnitten werden. Die Baufirma musste Hausanschlüsse umverlegen bzw. neu herstellen. Teilweise musste der bereits hergestellte Straßenbau aufgebrochen und wieder hergestellt werden.
3 Die Gräben für die Kanäle und Leitungen sollten jeweils durch die Versorger hergestellt werden. Die Kosten wären dann pro Versorger an die Stadt Bad Doberan weitergereicht worden. Mit Herstellung der Mehrfachgräben wurde die Leitungsverlegung koordiniert und gebündelt.
