Beschlussvorlage - BV/217/22-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die SVV beschließt eine Anpassung der Höhe der Sitzungsgelder auf 50,- € pro Sitzung.

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Sachverhalt

 

Seit über 20 Jahren beträgt diese Pauschale 25,- € für die individuelle Vorbereitung und dann folgende 3-4 stündige Sitzungen. Damit werden auch Fahrtkosten, Büromaterial und Ausgaben für private PC, Drucker, Internet usw. abgedeckt. Andere Kommunen haben ihre Sitzungsgelder längst angepasst.

Im Ergebnis der Ausschusssitzungen erfolgt in ROT folgende Ergänzung:

Laut Verordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungsverordnung - EntschVO M-V) vom 6. Juni 2019 § 14 Sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen dürfen 60,- € nicht überschritten werden.

Die Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan ist entsprechend zu aktualisieren.

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

Liquide Mittel

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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