Beschlussvorlage - BV/213/22

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Bad Doberan beschließt die Antragstellung auf Anerkennung als Tourismusort nach dem KurortG M-V beim Wirtschaftsministerium M-V für das gesamte Gemeindegebiet Bad Doberan.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Stadt Bad Doberan führt als Kurort den Titel bzw. das Prädikat „Heilbad“ und ihr Ortsteil Heiligendamm den Titel bzw. das Prädikat „Seeheilbad“. Zur teilweisen Deckung des touristischen Aufwandes erhebt die Stadt Bad Doberan für die Ortsteile Bad Doberan und Heiligendamm eine Kurabgabe von Tages- und Übernachtungsgästen.

Bisher galt nach KurortG M-V, dass nur für prädikatisierte Orte und Ortsteile eine Kurabgabe erhoben werden durfte: Ortsteil Bad Doberan und Seeheilbad Heiligendamm.

Die Ortsteile Vorder Bollhagen und Althof zählten aufgrund der fehlenden Prädikatisierung bislang nicht zum Erhebungsgebiet.

Seit Juli 2021 besteht nun im Rahmen des §4a KurortG M-V die Möglichkeit der Anerkennung einer Gemeinde als Tourismusort. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, für das gesamte Gemeindegebiet Bad Doberan inkl. aller Ortsteile und dem Rennbahn-Areal eine Kurabgabe zu erheben und zusätzliche Mittel zur teilweisen Tourismusfinanzierung zu generieren.

Der Antrag auf Anerkennung als Tourismusort kann nur für das gesamte Gemeindegebiet erfolgen.

Die bisher gültigen Prädikate „Heilbad“ und „Seeheilbad“ werden weder durch die Antragstellung, noch durch das angestrebte Prädikat „Tourismusort“ beeinträchtigt oder beeinflusst.

Mit der Anerkennung würde Bad Doberan mehrere Titel bzw. Prädikate für unterschiedliche Ortsteile führen: Heilbad, Seeheilbad & Tourismusort. Die Überarbeitung der Kurabgabensatzung (Kurtaxsatzung) wird diesen Sachverhalt berücksichtigen.

Die touristische Vermarktung wird weiter auf die höherwertigen Prädikate „Heilbad“ und „Seeheilbad“ ausgelegt sein.

 

Im Rahmen der Modellregion „Ostseeküste“ ist eine Gästekarte in Planung. Diese würde dann ebenfalls für Vorder Bollhagen, Althof und den geplanten Caravan-Stellplatz gelten.

 

Bisher erfolgte keine Erfassung der Übernachtungen in Vorder Bollhagen und Althof. Es wird für diese beiden Ortsteile mit einem Übernachtungsaufkommen von ca. 7.500 Personennächten und einem Kureinnahmenpotential von ca. 11.250 € gerechnet – ohne Caravan-Stellplatz.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

57500.4362 Kurbeiträge

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...