Beschlussvorlage - BV/235/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt:

Auf der Grundlage des Erlasses des Justizministeriums vom 04.05.2022- III 103/3222 – 14 SH – (Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern 2022, S.242) zur Aufstellung von Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen des Amtsgerichtsbezirks Rostock, bestätigt die Stadtvertreterversammlung die Aufnahme der in der Anlage 1 genannten Personen in die Vorschlagsliste der Bewerber für die Stadt Bad Doberan.

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Sachverhalt

 

Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ist die Vorschlagsliste der zu wählenden Haupt- und Hilfsschöffen für das Erwachsenen-Strafrecht mit zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung zu bestätigen.

Die Zahl der Personen aus der Stadt Bad Doberan wurden für den Amtsgerichtsbezirk Rostock vom Landgerichtspräsidenten auf die Vorschlagszahl 13, festgesetzt.

Nach Beschlussfassung erfolgt die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste. Gegen die Vorschläge kann innerhalb einer Woche ein zu begründender Widerspruch eingelegt werden.

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

X

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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