Beschlussvorlage - BV/233/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt, dass auf Grundlage des § 9 Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern ein Antrag auf Einziehung einer Teilfläche in einer Größe von ca. 135m² aus dem Flurstück 27/10 (zukünftig 27/13), Flur 2 der Gemarkung Heiligendamm, bei der Straßenaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock gestellt wird.

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Sachverhalt

 

Die o.g. Teilfläche befindet sich nicht mehr im Eigentum der Stadt Bad Doberan. Sie wurde im Dezember 2021 an den Anlieger Klaus König verkauft.

Auf der Teilfläche befanden sich öffentliche Parkplätze, nach dem Verkauf hat diese Teilfläche keine Verkehrsbedeutung mehr.

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

X

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

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Anlagen

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