Beschlussvorlage - BV/234/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes in Heiligendamm
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Kirstin Scharwies
- Einreicher:
- Bürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
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Vorberatung
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01.12.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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01.12.2022
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Gestoppt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Bad Doberan fasst den Grundsatzbeschluss zur Überplanung des derzeitigen B-Plan Nr. 18 „Villenbebauung Heiligendamm“. Dies beinhaltet die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes für eine Sonderbaufläche für Ferienhäuser gem. § 10 BauNVO zur qualitativen Verbesserung und größeren Differenzierung des touristischen Angebots und der Saisonverlängerung.
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger die konkreten städtebaulichen Zielsetzungen als Voraussetzung für einen Aufstellungsbeschluss zu erörtern.
Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag zur Regelung der Übernahme der Kosten der Bauleitplanung abzuschließen.
Sachverhalt
Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan stellt für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde dar. Die verbindlichen Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Doberan ist seit dem 31.08.2016 wirksam. Im Zuge der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden die Darstellungen für den Bereich des B-Plan Nr. 18 von Wohnbauflächen in ein Sondergebiet für Ferienhäuser geändert. Die Änderung der Darstellungen erfolgte nach einvernehmlicher Regelung im vorausgegangenen Mediationsverfahren zwischen der Stadt und dem Eigentümer der Flächen. Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan heraus zu entwickeln. Während die weiteren, sich aus der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ergebenden, Zielsetzungen (B-Plan Nr. 12, B-Plan Nr. 31) durch verbindliche Bauleitplanungen umgesetzt wurden, steht die Überplanung des B-Plan Nr. 18 bis dato aus.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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906,2 kB
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