Beschlussvorlage - BV/247/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Doberan für das Jahr 2023 mit ihren Anlagen.

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Sachverhalt

Gemäß § 48 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadt Bad Doberan unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, das im Ergebnishaushalt ein erheblicher Fehlbetrag entstehen, ein bereits ausgewiesener Fehlbetrag sich wesentlich erhöhen, im Finanzhaushalt ein erheblicher negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen entstehen oder ein bereits ausgewiesener negativer Saldi der laufenden Ein- und Auszahlungen sich wesentlich erhöhen wird, im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen. Entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen, bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

 

Die Baumaßnahmen für die Regionale Schule Buchenberg sowie die Grundschule Lessing, die Erhöhung der Kreisumlage, die erwartete Steigerung der Personal- und Energiekosten und die Änderung der FAG-Zuweisungen erfordern das Erlassen eine Nachtragssatzung für das Jahr 2023.

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

X

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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