Beschlussvorlage - BV/245/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung genehmigt die Annahme einer Zuwendung in Höhe von 1.100,00 € zur kulturellen Unterstützung des Jazz-Picknick im Jahr 2018. Zuwendungsgeber ist die Getränkeland Heidebrecht GmbH & Co. KG.

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Sachverhalt

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V darf die Stadt Bad Doberan zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 der KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.

 

Zuwendungen dürfen vom Bürgermeister oder einem Stellvertreter eingeworben werden. Gemäß § 6 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme der Zuwendung bis zu einem Betrag von 1.000,00 €. Bei Beträgen darüber hinaus, entscheidet die Stadtvertretung.

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

57500.462901 Spenden für Veranstaltungen der Stadt

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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