Beschlussvorlage - BV/254/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der außerplanmäßigen Ausgabe für die Statikprüfungen der städtischen Liegenschaften für die Installation von Photovoltaikanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Kirstin Scharwies
- Einreicher:
- Bürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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22.02.2023
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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06.03.2023
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Sachverhalt
Für die Stadt Bad Doberan wird derzeit ein Klimaschutzkonzept erarbeitet mit dem Ziel, Maßnahmen zur Reduzierung und Verminderung des CO2 -Ausstoßes zu ermitteln und durch deren Umsetzung, etwa der Sanierung von Gebäuden oder den Einsatz erneuerbarer Energien, einen aktiven Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leisten.
Momentan ist eine Photovoltaikanlage auf städtischen Dächern installiert: eine PV-Anlage von circa 6 kWp auf dem Rathausdach (Volleinspeisung). Ein weiterer Ausbau von Photovoltaik auf den städtischen Liegenschaften ist einerseits wirtschaftlich sinnvoll, um zusätzliche Einnahmen für die Stadt Bad Doberan zu generieren, z.B. durch Pachteinnahmen oder verringerte Stromkosten. Andererseits kommt die Stadt Bad Doberan auf diese Weise ihrer Vorbildfunktion nach und leistet einen aktiven Beitrag zum Klima- und Umweltschutz.
Eine erste Eignungsprüfung der städtischen Liegenschaften, die u. a. die Neigung, Ausrichtung, Beschattung, Einschränkungen (Denkmalschutz o. ä.) und Art des Daches (Ziegeldach, Flachdach, etc.) beinhaltet, wurde bereits von der Stadtverwaltung durchgeführt. Aufbauend auf den Ergebnissen, muss die Statik der für Photovoltaik geeigneten Dächer noch von einem externen Fachbüro geprüft werden (Tragwerksplanung).
Durch die Stadtverwaltung kann dann je nach Eignung und möglicher Belegung der Dachflächen für jedes Dach ein Konzept entwickelt werden, das einen Umsetzungs- und Finanzierungsplan beinhaltet.
Die Pläne zur Umsetzung und Finanzierung der jeweiligen Einzelmaßnahmen werden, soweit sie die städtische Haushaltsplanung betreffen, der Stadtvertretung zur Abstimmung vorgelegt.
Ziel ist es, geeignete städtische Flächen möglichst zeitnah einer Nutzung durch Photovoltaik zuzuführen.
