Beschlussvorlage - BV/246/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt, aufgrund des beigefügten Zuschussvertrages vom 12.01.2018, für den Kornhaus e. V. den vereinbarten Zuschuss zu den Personalkosten für das Jahr 2023 in Höhe von 45.000,00 € (monatlich 3.750,00 €) auszuzahlen.

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Sachverhalt

 

Der Vertrag über die Nutzung des Kornhauses in Bad Doberan vom 20.03.2001 verpflichtet die Stadt Bad Doberan lt. § 4 (3), einen Zuschuss zu den Personalkosten an den Kornhaus e.V. entsprechend einer abzuschließenden Vereinbarung zu zahlen. Diese abgeschlossene Vereinbarung ist in der Anlage 1 beigefügt.

Der SVV obliegt das letzte Entscheidungsrecht hinsichtlich Bewilligung (§ 1 (2)) und Höhe des Zuschusses (§ 1 (3)).

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

28100.541900 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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