Beschlussvorlage - BV/251/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Bad Doberan beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe für die Stadt Bad Doberan (Kurabgabensatzung) zum 01.05.2023 und billigt die dazu vorliegende Kurabgaben-Kalkulation der Anlage 2 und 3.

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Sachverhalt

 

In der Fassung der ersten Änderungssatzung besteht die Kurabgabensatzung seit dem 28.05.2014, siehe auch Anlage 4.

 

Aufgrund der Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen und praktischer Erfahrungen wird die Neufassung der o. g. Satzung angestrebt, mit dem Ziel Arbeitsprozesse zu optimieren, Ressourcen zielgerichtet einzusetzen sowie eine Verbesserung der Tourismusfinanzierung herbeizuführen. Die Anlage 3 zeigt neben der Berechnung des höchstmöglichen Kurabgabesatzes auch die geschätzte Einnahmesituation des Jahres 2023 bei angepasster Kurabgabe ab dem 01.05.2023.

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

57500.4362 Kurbeiträge

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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