Beschlussvorlage - BV/286/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die SVV beschließt eine Aufnahmekapazitäten der Schulen in Trägerschaft der Stadt Bad Doberan wie folgt:

Lessing Grundschule:      415 Schülerinnen und Schüler

Regionale Schule am Kamp:   483 Schülerinnen und Schüler

Regionale Schule mit GS Buchenberg:  650 Schülerinnen und Schüler

 

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Sachverhalt

 

Auf der Grundlage des § 45 Abs. 3 SchulG MV i.V. m. der Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlich allgemeinbildenden Schulen (Schulkapazitätsverordnung - SchulKapVO MV) vom 26.01.2010, ist der Schulträger verpflichtet, die Aufnahmekapazität für die Schulen im eigenen Wirkungskreis festzulegen.

 

Nach Abstimmung mit den Schulleitungen, entstanden die im Anhang befindlichen Übersichten über die aktuelle Raumsituation und bilden somit die Grundlage der Beschlussfassung.

 

Gem. § 2 Abs. 2 SchulKapVO M-V muss das Verfahren zur Festlegung der Aufnahmekapazität einer Schule bis zum letzten Arbeitstag des Monats Februar mit einer Wirksamkeit für das folgende Schuljahr abgeschlossen sein.

Leider hat die Stadt Bad Doberan erst mit Datum vom 06.03.2023 das Einvernehmen des Landkreises Rostock zu denen am 20.01.2023 eingereichten Kapazitäten erhalten.

 

Grundlage für die Festlegung der Aufnahmekapazität ist die tatsächliche Raumsituation der Schule.

Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, erfolgt eine Umlenkung der Schülerinnen und Schüler.

 

Mit der Nutzung der Erweiterungsbauten an den Schulen der Stadt Bad Doberan ist eine neue Aufnahmekapazität zu erstellen.

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

X

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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