Beschlussvorlage - BV/273/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beauftragt die Verwaltung zu prüfen, in welchem Rahmen externe IT-Dienstleister die städtischen Administratoren bei IT-Sicherheit und Systemadministration der städtischen digitalen Infrastruktur und deren Endgeräte unterstützen können.

 

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Sachverhalt

 

Das Thema IT-Sicherheit hat in den vergangenen Jahren stark an Umfang zugenommen. Neben der Bedrohung digitaler Systeme durch herkömmliche Schadsoftware, sind unter anderem Erpressung durch unbrauchbar machen gespeicherter Daten, der nicht autorisierte Datenzugriff von außen und die Kombination aus beidem hinzugekommen. Gleichzeitig soll die Verwaltung digitaler werden, sodass Anliegen der Bürger auch digital empfangen und beantwortet werden können. Nicht zuletzt müssen bei der digitalen Datenverarbeitung die Regularien der DSGVO beachtet werden. Da die Verwaltung besonders sensible Daten gespeichert hat, erhöhen sich die Anforderungen an die IT-Sicherheit nochmals.

Neben den digitalen Endgeräten der Verwaltung, gibt es eine große Anzahl weiterer digitaler Endgeräte in weiteren städtischen Einrichtungen, wie bspw. den städtisch verwalteten Schulen, die ebenfalls administriert und geschützt werden müssen. Speziell die digitalen Endgeräte in den Schulen unterliegen weitergehenden Anforderungen, bedingt durch die ständig wechselnde Nutzung durch Schülerinnen und Schüler der Stadt.

All das bedeutet für die Administratoren einen erheblichen Aufwand in der Umsetzung, insbesondere auch in der Fortbildung der städtischen Angestellten, um mit der Bedrohungslage und den Neuerungen Schritt zu halten.

 

Dem gegenüber stehen 2 Mitarbeiter der Stadt, die neben der Umsetzung von Sicherheit auch für Einrichtung, Support und Wartung der digitalen Endgeräte sowie der Netzwerkinfrastruktur an den unterschiedlichen Standorten zuständig sind.

Daher soll geprüft werden, ob und in welchem Umfang externe Dienstleister, die Aufgaben der städtischen Administratoren unterstützen können.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

X

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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