Beschlussvorlage - BV/297/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister der Stadt Bad Doberan wird beauftragt, in der Verbands-versammlung des ZVK Kühlung eine Änderung der Satzung über Niederschlagswasser derart zu fordern, daß zukünftig Versickerung auf eigenem Grundstück absoluten Vorrang vor Ableitung hat und nur in begründeten Fällen eine anteilige und zeitlich verzögerte Einleitung in das öffentliche Kanalnetz erfolgen darf.

Dies soll auch für den Bau von öffentlich nutzbaren Anlagen des ruhenden und des bewegten Verkehres auf dem Gemeindegebiet gelten.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende örtliche Satzung zu erarbeiten.

 

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Sachverhalt

 

Die Stadt Bad Doberan hat in den letzten Jahren mehrfach unter stärkeren Regenereignissen zu leiden, die durch den hohen Versieglungsgrad und die begrenzte Kapazität des öffentlichen Kanalnetzes noch ungünstig beeinflußt werden.

Gleichzeitig jedoch fehlt es an der notwendigen Grundwasserneubildung und im Sommer an der benötigten Verdunstungskühlung im Stadtklima, da die benötigten Niederschlagswässer immer sofort kanalisiert und abgeführt werden. Folgen einer veralteten Philosophie der Siedlungswasserwirtschaft, die nicht mehr dem heutigen Wissens-, Erkenntnis- und Normungsstand zu Klimawandel und höherem urbanen Anspruch entspricht.

Gleichzeitig wird ein weiteres Wachstum nur durch eine geordnete Nachverdichtung zukünftig möglich sein und würde, so hier nicht vorgesorgt wird, die Gefahr von unkontrollierten Überflutungen weiter verstärken.

Eine komplette „Neuinstallation“ des Siedlungswasser- und Vorflutnetzes ist weder wirtschaftlich tragbar, noch sinnvoll möglich.

Andere Städte (Berlin, Bottrop, etc.) können hier als Vorbild dienen. Dort ist eine Einleitung von Niederschlagswässern in öffentliche Netze nur noch sehr begrenzt, bzw. in begründeten Ausnahmen zulässig und auch nur, wenn dort noch freie Kapazitäten nachweisbar sind.

Der heutige Stand der Technik läßt die unterschiedlichsten Behandlungen von Regenwässern (Retention, Verdunstung, Versickerung, andere Formen der Rückhaltung/Wasserbehandlung) in einem wirtschaftlich angemessenen Rahmen zu und wird so auch in der neueren Gesetzgebung und Normung gefordert.

Gerade Bottrop hat mit Satzung, Berechnungstool (allgemeinverständlich), etc. bereits Bewährtes geschaffen und könnte als Blaupause genutzt werden um eigene Aufwendungen, auch der Verwaltung, soweit als möglich zu minimieren.

Zeitgleich sind Anschluß - und Benutzungszwang der Satzungen des Zweckverbandes als überholt und in ihrer Absolutheit als obsolet zukünftig abzuschaffen.

In der Stadtplanung hat eigentlich nur noch das Prinzip der Schwammstadt Zukunft und sollte, insbesondere bei allen Überlegungen zu Bauleitplanungen, Straßenbaumaßnahmen, etc. beachtet werden.

In der 5. Änderung des F-Planes sollten ebenso Flächen für Renaturierung, Entrohrungen und erweiterte Retentionsräume Berücksichtigung finden.

Alle Maßnahmen zusammen werden einen wichtigen Beitrag für präventiven Hochwasser- und Klimaschutz und zukünftige Kommunale Haushalte entlasten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

x

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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