Beschlussvorlage - BV/295/23-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Vor dem Verkauf städtischer Flächen muss eine Überprüfung stattfinden, ob diese Flächen eventuell für die Umsetzung des Wärme- und Erneuerbare Energien-Plan benötigt werden. Wenn dies nicht ausgeschlossen werden kann, sind vorsorglich Leitungsrechte für erneuerbare Energien, Fernwärme sowie die Nutzung geothermaler Quellen inklusiver derer Instandhaltung, Revision und Erneuerung grundbuchrechtlich zu sichern.

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Sachverhalt

 

Zurzeit finden große gesellschaftliche Veränderungen hinsichtlich der zukünftigen Sicherstellung der Versorgung mit Energien, u.a. Wärme statt.

Hierfür wird es zu weitreichenden und langwierigen Umstellungsprozessen in der Energieversorgung kommen, auf die sich die Kommunen unter anderem mit der Erstellung eines Wärme- und Erneuerbaren Energien-Plan vorbereiten müssen. Um die Veräußerung von Grundstücken weiterhin uneingeschränkt zu ermöglichen und gleichzeitig die kommunalen Interessen für die zukünftige Energieversorgung zu sichern, ist die grundbuchrechtliche Eintragung von Nutzungs-/Leitungsrechten in den Fällen notwendig, in denen diese Nutzung nicht sicher ausgeschlossen werden kann.

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

x

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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