Beschlussvorlage - BV/295/23-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Eintragung grundbuchlicher Nutzungsrechte zur Umsetzung des Wärme- und Erneuerbare Energien-Plan beim Verkauf städtischer Grundstücke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Kirstin Scharwies
- Einreicher:
- DL, AMU, JUS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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14.06.2023
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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26.06.2023
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Beschlussvorschlag
Vor dem Verkauf städtischer Flächen muss eine Überprüfung stattfinden, ob diese Flächen eventuell für die Umsetzung des Wärme- und Erneuerbare Energien-Plan benötigt werden. Wenn dies nicht ausgeschlossen werden kann, sind vorsorglich Leitungsrechte für erneuerbare Energien, Fernwärme sowie die Nutzung geothermaler Quellen inklusiver derer Instandhaltung, Revision und Erneuerung grundbuchrechtlich zu sichern.
Sachverhalt
Zurzeit finden große gesellschaftliche Veränderungen hinsichtlich der zukünftigen Sicherstellung der Versorgung mit Energien, u.a. Wärme statt.
Hierfür wird es zu weitreichenden und langwierigen Umstellungsprozessen in der Energieversorgung kommen, auf die sich die Kommunen unter anderem mit der Erstellung eines Wärme- und Erneuerbaren Energien-Plan vorbereiten müssen. Um die Veräußerung von Grundstücken weiterhin uneingeschränkt zu ermöglichen und gleichzeitig die kommunalen Interessen für die zukünftige Energieversorgung zu sichern, ist die grundbuchrechtliche Eintragung von Nutzungs-/Leitungsrechten in den Fällen notwendig, in denen diese Nutzung nicht sicher ausgeschlossen werden kann.
