Beschlussvorlage - BV/325/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss beschließt die Annahme einer Zuwendung in Höhe von 600,00 Euro zur kulturellen Unterstützung des Neujahrsempfangs am 11.01.2019. Zuwendungsgeber ist die Stadtwerke Rostock AG.

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Sachverhalt

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V darf die Stadt Bad Doberan zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 der KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.

 

Zuwendungen dürfen vom Bürgermeister oder einem Stellvertreter eingeworben werden. Gemäß § 6 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme der Zuwendung.

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

11109.4629  Sonstige laufende Erträge / Spenden

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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