Beschlussvorlage - BV/329/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung einer Stellplatzsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Marco Jürß
- Einreicher:
- DL, AMU, JUS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
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Vorberatung
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29.08.2023
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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05.09.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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13.09.2023
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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25.09.2023
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Sachverhalt
Die Stadt Bad Doberan hat seit 1994, letzte Überarbeitung 1998 eine Stellplatzablöse-satzung, die sich auf die vorgeschriebenen Stellplatzzahlen der LBauO 1998 und die VVLBauO 1999 bezog.
Mit der Neufassung der LBauO M-V 2006 hat der Landesgesetzgeber diese Verpflichtung in die Selbstverwaltung der Kommune übertragen. Die Stadt Bad Doberan ist dem nicht gefolgt, da laut Einschätzung der ehemaligen Leitung des Amtes für Stadtentwicklung dies nicht notwendig und nicht gewünscht sei. Eine fatale Einschätzung, aus heutiger Sicht, mit weitreichenden Folgen.
Hintergrund:
Im Zuge von Baugenehmigungs- und –anzeigeverfahren sind die jeweils benötigten Stellplätze (Kfz und Fahrräder) auf eigenem Grundstück nachzuweisen und werden im Verfahren durch die Genehmigungsbehörden geprüft; diese Stellplätze müssen dann auf dem Grundstück des Bauwilligen durch diesen errichtet werden.
ABER nur, wenn es eine entsprechende kommunale Satzung gibt. Liegt eine derartige Satzung nicht vor, wird durch die Genehmigungsbehörde nicht geprüft und es besteht keinerlei rechtliche Handhabe den Bauwilligen zur Errichtung und zum Nachweis der benötigten Stellplätze auf eigenem Grundstück zu zwingen.
Folge:
Der Parkdruck auf den öffentlichen Straßenraum wurde immer größer, mit den bekannten Folgen und die Kommune sah sich genötigt öffentlich Parkflächen, insbesondere bei Straßenbauarbeiten zu Lasten der Allgemeinheit zu errichten, ohne einen Ausgleich durch die Ablösesatzung (ohne Rechtsbezug ist die Ablösesatzung wirkungslos) fordern zu können. Daß damit öffentliche Gelder unnötig in erheblichen Mengen ausgegeben und Straßenbauarbeiten unnötig umfangreich wurden, sei am Rande erwähnt. Gleichzeitig fehlt uns heute, durch den somit selbst verursachten Parkverkehr im öffentlichen Straßenraum, der dringend benötigte Platz für andere Verkehrsteilnehmer (Radfahrer, etc.) und führt zu einem Interessenkonflikt zwischen Kfz und Fahrrad, der vermeidbar gewesen wäre. Ebenso der dadurch erzeugte Parksuchverkehr im öffentlichen Straßenraum.
Die jetzige Situation läßt sich hiermit nicht mehr nachträglich heilen, aber es besteht die Möglichkeit, einer Verschärfung des Interessen- und Platzkonfliktes entgegen zu wirken.
Insbesondere in Hinblick auf eine zukünftig notwendig werdende Nachverdichtung muß auch hier auf eine geordnete städtebauliche Steuerung geachtet werden.
Gleichzeitig werden so, nach dem Verursacherprinzip, Herstellkosten und Flächen auf den Verursacher und weg von der Allgemeinheit, richtig stellend zugeordnet und der jeweiligen Genehmigungsbehörde die benötigte Arbeitsgrundlage gegeben.
