Beschlussvorlage - BV/335/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.

Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister den gegenwärtig gültigen Gesellschaftsvertrag der Firma Neue Ostsee-Wohnpark GmbH & Co. KG in seiner derzeitigen Fassung vom 27.08.2020 hinsichtlich des Gesellschaftszwecks (§  2 „Gegenstand des Unternehmens“) so, wie er sich aus der Anlage zu dieser Beschlussvorlage ergibt, abändern zu lassen.

2.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Änderung des Gesellschaftsvertrages hinsichtlich der Ergänzung des Gesellschaftszweckes zuzustimmen und dafür Sorge zu tragen, dass die Änderung in der hierfür vorgeschriebenen notariellen Form zur Eintragung ins Handelsregister gelangt, soweit dies erforderlich sein sollte.

 

 

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Sachverhalt


Nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der Neue Ostsee-Wohnpark GmbH & Co. KG, hier: § 7 Absatz 6 lit. a, bedarf die Änderung des Gesellschaftsvertrages eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung.

Der Stadtvertretung als oberstem Willensbildungsorgan der Stadt Bad Doberan ist vor der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung Gelegenheit zu geben, sich mit derartigen Angelegenheiten zu beschäftigen und soweit erforderlich, dem Vertreter in der Gesellschafterversammlung hinsichtlich der Stimmabgabe Weisungen und Ermächtigungen zu erteilen. Dem dient diese Beschlussfassung.

Der derzeitige Gesellschaftszweck gestattet dem Unternehmen Grundstücke im Stadtgebiet zu entwickeln, zu erschließen und zu vermarkten sowie alle Maßnahmen und Rechtsgeschäfte durchzuführen, die der Zweckerreichung unmittelbar oder mittelbar dienlich sind.

Die beabsichtigte Ergänzung erfolgt einerseits aus Klarstellungsgründen und gestattet es dem Unternehmen zukünftig auch Anlagen der  Verkehrsinfrastruktur („ruhender Verkehr“) eigenständig zu betreiben; z. B. einen Caravanstellplatz, und andererseits zur Verwirklichung klimapolitischer Ziele der Gesellschafterin auf dem Geschäftsfeld der erneuerbaren Energien lokal (Stadtgebiet) tätig zu werden.

Der bisherige in den Sätzen 1 und 2 des § 2 genannte wesentliche Gegenstand des Unternehmens soll unangetastet bleiben und weiterhin fortbestehen.

Mit Schreiben vom 09. August diesen Jahres ist ein entsprechendes Ersuchen an das Notariat der Notarin Claudia Nagy / Bad Doberan, zur Erstellung eines Entwurfes, eines wie vorstehend erläuterten, abzuändernden Gesellschaftsvertrages ergangen.
 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

keine unmittelbare haushaltsmäßige Berührung

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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