Beschlussvorlage - BV/345/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss genehmigt die Annahme von Zuwendungen in Höhe von

800,00 € zur Ausstattung der Veranstaltung „Kinderfest 14.10.2023“.

 

Zuwendungsgeber ist:

VR Bank Mecklenburg eG, Severinstraße 4, 18209 Bad Doberan

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Sachverhalt

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V darf die Stadt Bad Doberan zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 der KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.

 

Zuwendungen dürfen vom Bürgermeister oder einem Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme der Zuwendung hat die Stadtvertretung zu entscheiden. Näheres wird über die Hauptsatzung geregelt.

 

Die Zuwendungen sind zweckgebunden für die Veranstaltung „Kinderfest 14.10.2023“.

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

X

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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