Beschlussvorlage - BV/348/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan beschließt, dem Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung für die Errichtung von Gauben am Gebäude des großherzoglichen Logierhauses in der August-Bebel-Str. 1 zuzustimmen.

 

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Sachverhalt

 

Die Hotel FFP GmbH (Hotel Friedrich Franz Palais) baut derzeit das Großherzogliche Logierhaus in der August-Bebel-Straße 1für die Nutzung als Hotel um. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Stadt Bad Doberan. Im Zuge der Bauarbeiten wurden zusätzliche Gauben errichtet. Es handelt sich um die äußeren Gauben Ansicht Süd-West.

 

Gem. § 9 Abs. 5 der Gestaltungssatzung müssen Dachaufbauten zum Ortgang einen Abstand von mindestens 1/6 der jeweiligen Dachlänge einhalten. Dieser Abstand ist bei den neu errichteten Gauben nicht eingehalten worden. Aus diesem Grund wird eine Abweichung von der Gestaltungssatzung beantragt. Der Bauherr begründet die Ausnahme wie folgt. Die Räume sollen als Hotelzimmer genutzt werden. Die Giebelansichten sollen aus denkmalrechtlicher Sicht unverändert bleiben. Ohne die Gauben wären die Zimmer nicht ausreichend belichtet.

 

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken an der Erteilung der Ausnahme. Im vorliegenden Fall sind die Vorgaben hinsichtlich einer ausreichenden Belichtung und Belüftung mit den denkmalrechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

x

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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