Beschlussvorlage - BV/349/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Ausgabe - Gemeindeanteil Stadt Bad Doberan (KiföG M-V)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Marco Jürß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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06.11.2023
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Geplant
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Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Menschen mit Behinderung
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Vorberatung
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13.11.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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22.11.2023
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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04.12.2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung beschließt die überplanmäßige Ausgabe im Bereich Kitaförderung von bis zu 300.000, - EUR für das Haushaltsjahr 2023 für das Produktsachkonto 36100.54143 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Gemeinden.
Sachverhalt
Die Stadt Bad Doberan zahlt seit dem Jahr 2020 für jedes Kind in Kindertagesförderung (unabhängig von Art und Umfang der Förderung) eine monatliche Gemeindepauschale an den Landkreis Rostock.
Dieser Gemeindeanteil wird gemäß § 27 (1) KiföG M-V jährlich per Erlass zum Jahresende für das Folgejahr neu festgesetzt und ist in den letzten Jahren von 149,33 EUR (2020) auf 179,36 EUR für das Jahr 2023 deutlich angestiegen.
2020: 149,33 EUR
2021: 152,76 EUR
2022: 167,38 EUR
2023: 179,36 EUR
Da die Planung für den Doppelhaushalt 2022/23 bereits Ende 2021 eingereicht werden musste, war diese enorme Steigerung nicht absehbar.
Der Planansatz für die Haushaltsjahre 2022/2023 lag bei 2.000.000,- EUR (Berechnung: 155,- EUR pro Kind x 1.000 Kinder aus dem Gemeindegebiet = 155.000,- EUR x 12 Monate = 1.860.000,- EUR).
Derzeit belaufen sich die monatlichen Kosten auf ca. 180.000,- EUR.
Das geplante Budget ist somit nicht ausreichend.
Des Weiteren liegt eine Nachkalkulation des Landkreises Rostock für das Jahr 2021 in Höhe von 230.209,32 EUR vor, die den Planansatz 2023 entsprechend übersteigt.
Die Finanzierung ist u.a. durch Mehreinnahmen beim Schullastenausgleich gesichert (siehe Deckungsvorschlag), da der Planansatz für das Jahr 2023 bereits überplant ist.
Darüber hinaus sind Mehreinnahmen im Hortbereich aufgrund steigender Kinderzahlen zu verzeichnen.
Finanz. Auswirkung
Einnahmen |
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Keine haushaltsmäßige Berührung |
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Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle |
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Deckungsvorschlag |
Mehreinnahmen bei 21501. 44243; 21101.44243 (Schule Buchenberg); 21500. 44243 (Kampschule); 21100.44243 (Schule Lessing GS) – Schullastenausgleichszahlungen 36503.41443 + 36502.41443 (Hort Buchenberg + Hort Lessing) – Abrechnungen Hortkinder 21501.5621 (Mieten/ Pachten) Einsparungen in diesem Konto |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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