Beschlussvorlage - BV/350/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung hat in ihrer letzten Sitzung beschlossen, eine Stellplatzsatzung aufstellen zu wollen. Die Verwaltung hat daraufhin die als Anlage beigefügte Stellplatzsatzung erarbeitet. Ziel der Stellplatzsatzung ist u.a. die Entlastung des öffentlichen Straßenraums vom ruhenden Verkehr durch Stellplätze im privaten Raum. Die Landesbauordnung M-V schreibt in § 49 lediglich vor, dass die notwendigen Stellplätze auf dem Baugrundstück oder in angemessener Entfernung auf einem für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesicherten Grundstück untergebracht werden müssen. Über die Anzahl an Stellflächen, die für ein Bauvorhaben notwendig sind, gibt die Landesbauordnung M-V keine Aufschlüsse. Die Richtzahlen gem. Anlage 1 der Stellplatzsatzung wurden in Anlehnung an die Richtzahlentabellen anderer Bundesländer sowie der Stellplatzsatzung der Hansestadt Rostock erarbeitet.

 

Die Möglichkeit der Stellplatzablöse wurde bewusst nicht in die Satzung aufgenommen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

x

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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