Beschlussvorlage - BV/358/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB
B-Plan Nr. 42 – Teil 1 „Wohnmobilhafen an der Pferderennbahn“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Marco Jürß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
22.11.2023
|
Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss der Stadt Bad Doberan beschließt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB mit der Neuen Ostseewohnpark GmbH & Co. KG zur Regelung der Kostenübernahme im Zusammenhang mit der Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 42 – Teil 1 „Wohnmobilhafen an der Pferderennbahn“ der Stadt Bad Doberan.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen
Sachverhalt
Die Stadt stellt derzeit den Bebauungsplan Nr. 42 - Teil 1 „Wohnmobilhafen bei der Pferderennbahn“ auf. Die Neue Ostseewohnpark GmbH & Co. KG beabsichtigt, im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes auf dem Flurstück 4/34 der Gemarkung Vorder Bollhagen, Flur 1 einen Wohnmobilstellplatz zu errichten und zu betreiben. Mit dem städtebaulichen Vertrag soll die Übernahme der Kosten durch die von der Bauleitplanung bevorteilten Neuen Ostseewohnpark GmbH & Co. KG geregelt werden.
Gem. § 6 Abs. 3 Nr. 12 der Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan obliegt die Entscheidung über den Abschluss von städtebaulichen Verträgen bei Werten von 50.000 Euro bis 500.000 Euro dem Hauptausschuss.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
157 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
157,6 kB
|
