Beschlussvorlage - BV/358/23

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss der Stadt Bad Doberan beschließt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB mit der Neuen Ostseewohnpark GmbH & Co. KG zur Regelung der Kostenübernahme im Zusammenhang mit der Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 42 – Teil 1 „Wohnmobilhafen an der Pferderennbahn“ der Stadt Bad Doberan.

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Stadt stellt derzeit den Bebauungsplan Nr. 42 - Teil 1 „Wohnmobilhafen bei der Pferderennbahn“ auf. Die Neue Ostseewohnpark GmbH & Co. KG beabsichtigt, im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes auf dem Flurstück 4/34 der Gemarkung Vorder Bollhagen, Flur 1 einen Wohnmobilstellplatz zu errichten und zu betreiben. Mit dem städtebaulichen Vertrag soll die Übernahme der Kosten durch die von der Bauleitplanung bevorteilten Neuen Ostseewohnpark GmbH & Co. KG geregelt werden.

Gem. § 6 Abs. 3 Nr. 12 der Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan obliegt die Entscheidung über den Abschluss von städtebaulichen Verträgen bei Werten von 50.000 Euro bis 500.000 Euro dem Hauptausschuss.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

x

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...