Beschlussvorlage - BV/370/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung der Stadt Bad Doberan.

 

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Bad Doberan hat am 24.09.2018 die Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung beschlossen.

 

Gemäß § 17 der Entschädigungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 06.06.2019 kann ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben eine monatliche Aufwandsentschädigung gewährt werden.

 

Für die Wahrnehmung der Aufgaben im Beirat für Menschen mit Behinderung rhält die/der Vorsitzende eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 €, die/der 1. Stellvertreter/in in Höhe von 80,00 €, die/der 2. Stellvertreter/in in Höhe von 60,00 € und die/der Schriftführer/in in Höhe von 20,00 € monatlich.

 

Diese Festlegungen sind in der Hauptsatzung zu regeln.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

11401.54159 Zuweisung für den Beirat für Menschen mit Behinderungen (im Haushaltsjahr 2024/2025 berücksichtigen

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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