Beschlussvorlage - BV/375/23-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt, dass der Auftrag für die maschinelle Straßenreinigung vom 01.01.2024 – 31.12.2025 auf das Angebot des Bieters mit der Nr. 1 erteilt werden kann.

 

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Sachverhalt

 

Der derzeitige Vertrag endet zum 31.12.2023. Die Reinigungspflicht ergibt sich aus § 50 des Straßen- und Wegegesetzes M-V.

 

Die Leistungen zur maschinellen Straßenreinigung im Stadtgebiet und in den Ortsteilen wurden öffentlich ausgeschrieben. 2 Unternehmen gaben ein Angebot ab. Das Ergebnis der Prüfung und Wertung ist beigefügtem Vergabevorschlag zu entnehmen, der die o.a. Empfehlung zur Auftragsvergabe enthält.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

54501_52320000

Straßenreinigung, Winterdienst, Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude, Gebäudeeinr.

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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