Beschlussvorlage - BV/355/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt die beiliegende Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2024/2025 für das städtebauliche Sondervermögen der Stadt Bad Doberan mit ihren Anlagen.

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Sachverhalt

 

Die Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern verpflichtet die Gemeinden zur Führung einer Sonderrechnung für das städtebauliche Sondervermögen. Für die Aufstellung des Haushaltsplanes für das städtische Sondervermögen gelten neben den Vorschriften der GmHVO-Doppik auch die Bestimmungen gemäß § 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

 

Die Haushaltssatzung wird von der Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen.

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

x

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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