Beschlussvorlage - BV/388/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss genehmigt die Annahme von Zuwendungen in Höhe von 350,00 € für die Gestaltung des musikalischen Rahmens zum Empfang anlässlich des 230. Seebadjubiläums Doberan-Heiligendamm am 10.07.2023 im Stadt- und Bädermuseum

 

Zuwendungsgeber ist:

Dr. Ebel Fachkliniken GmbH & Co. Moorbad Bad Doberan KG
Schwaaner Chaussee 2, 18209 Bad Doberan

 

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Sachverhalt

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V darf die Stadt Bad Doberan zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 der KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.

 

Zuwendungen dürfen vom Bürgermeister oder einem Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme der Zuwendung hat die Stadtvertretung zu entscheiden. Näheres wird über die Hauptsatzung geregelt.

 

Die Zuwendungen sind zweckgebunden für die Veranstaltung „Empfang anlässlich des 230. Seebadjubiläums Doberan-Heiligendamm am 10.07.2023 im Stadt- und Bädermuseum“.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

Konto 25201.5292 Verbindlichkeiten aus Lieferungen

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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