Beschlussvorlage - BV/388/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme Geldzuwendung anlässlich des 230. Seebadjubiläums Doberan-Heiligendamm
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Museum "Möckelhaus"
- Bearbeiter:
- Kirstin Scharwies
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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15.01.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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31.01.2024
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss genehmigt die Annahme von Zuwendungen in Höhe von 350,00 € für die Gestaltung des musikalischen Rahmens zum Empfang anlässlich des 230. Seebadjubiläums Doberan-Heiligendamm am 10.07.2023 im Stadt- und Bädermuseum
Zuwendungsgeber ist:
Dr. Ebel Fachkliniken GmbH & Co. Moorbad Bad Doberan KG
Schwaaner Chaussee 2, 18209 Bad Doberan
Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V darf die Stadt Bad Doberan zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 der KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.
Zuwendungen dürfen vom Bürgermeister oder einem Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme der Zuwendung hat die Stadtvertretung zu entscheiden. Näheres wird über die Hauptsatzung geregelt.
Die Zuwendungen sind zweckgebunden für die Veranstaltung „Empfang anlässlich des 230. Seebadjubiläums Doberan-Heiligendamm am 10.07.2023 im Stadt- und Bädermuseum“.
