Beschlussvorlage - BV/391/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Beitritt der Stadt Bad Doberan zur Bürgerenergiegenossenschaft EMM eG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Marco Jürß
- Einreicher:
- Bürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Menschen mit Behinderung
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Vorberatung
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22.01.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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23.01.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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31.01.2024
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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19.02.2024
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Sachverhalt
Die Bürgerenergiegenossenschaft Energie für Menschen in Mecklenburg eG hat sich am 23.08.2023 in Bad Doberan gegründet.
Die Genossenschaft möchte zunächst Photovoltaikanlagen auf mittleren und größeren Dächern in Bad Doberan und Umgebung errichten, später ist eine Beteiligung an Solarparks angedacht.
Die Genossenschaft ermöglicht es den Menschen in Bad Doberan und Umgebung, Anteile zu erwerben und so selbst Teil der Energiewende zu werden.
Die Stadt Bad Doberan möchte die Energiegenossenschaft durch die Mitgliedschaft ideell unterstützen und so die Menschen in der Region ermutigen, sich an der Energiewende zu beteiligen.
Die rechtlichen Aspekte der Mitgliedschaft der Stadt in der Energiegenossenschaft wurden bereits durch die Verwaltung bei der untere Rechtsaufsichtsbehörde abgeprüft. Bei einer ideellen Beteiligung der Stadt und wenn nur in untergeordnetem Umfang Anteile an Energiegenossenschaften erworben werden, fällt die Beteiligung nicht unter §§ 68 ff. der Kommunalverfassung M-V, die die wirtschaftliche Betätigung regeln. Die untere Rechtsaufsicht sieht daher kein Problem bei einer Beteiligung.
Gemäß § 12 Absatz c der Satzung ist ein Aufsichtsratposten für kommunale Mitglieder vorgesehen, um die Einflußnahme der Kommunen zu gewährleisten.
Da die Stadt Bad Doberan das erste kommunale Mitglied ist, erhält sie automatisch einen Posten im Aufsichtsrat.
Genossenschaftsanteile werden für 250 € pro Anteil ausgegeben, der einmalige Eintrittspreis beträgt 25 €. Die jährliche Rendite beträgt laut Finanzplan 3%. Allerdings wird auf der jährlichen Mitgliederversammlung von den Genossinnen und Genossen entschieden, ob die Gewinne ausgeschüttet werden oder in der Genossenschaft verbleiben.
Die Stadt wird mit einem Anteil von 250 € zuzüglich des einmalig zu zahlenden Eintrittsgeldes von 25 € beitreten. Es besteht keine Nachschusspflicht.
Finanz. Auswirkung
Einnahmen |
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Keine haushaltsmäßige Berührung |
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Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle |
Eintrittsgeld:
Genossenschaftsanteil: Produkt: 56100 / Sachkonto: 131900 Umweltschutz - Sonstige Anteilsrechte des Anlagevermögens
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Deckungsvorschlag |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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921,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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131,7 kB
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