Beschlussvorlage - BV/394/24

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die SVV beschließt eine Aufnahmekapazität der Regionalen Schule mit Grundschule Buchenberg von insgesamt 650 Schülerinnen und Schülern.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Auf der Grundlage des § 45 Abs. 3 SchulG MV i.V. m. der Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlich allgemeinbildenden Schulen (Schulkapazitätsverordnung - SchulKapVO MV) vom 27.05.2021, ist der Schulträger verpflichtet, die Aufnahmekapazität für die Schulen im eigenen Wirkungskreis festzulegen.

 

Grundlage für die Festlegung der Aufnahmekapazität ist die tatsächliche Raumsituation der Schule.

 

Nach Abstimmung mit der Schulleitung entstand die im Anhang befindliche Übersicht über die aktuelle Raumsituation und bildet somit die Grundlage der Beschlussfassung.

 

Das Einvernehmen seitens des Landkreises Rostock wurde erteilt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

x

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...