Beschlussvorlage - BV/415/24-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadt Bad Doberan beschließt den Abschluss von Pachtverträgen für zwei Dach-Photovoltaikanlagen mit der EMM eG.

 

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Sachverhalt

 

Die Stadt Bad Doberan beschließt den Abschluss von Verträgen für zwei Dach-Photovoltaikanlagen mit der EMM eG.

 

Sachverhalt:

 

Die Bad Doberaner Bürgerenergiegenossenschaft Energie für Menschen in Mecklenburg (EMM eG),
an der die Stadt beteiligt ist (ein Genossenschaftsateil und ein Aufsichtsratsposten), plant den Bau
von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf zwei städtischen Dächern, siehe Tabelle.

 

Die Stadt verpachtet zu diesem Zweck die Dächer (Dachpachtvertrag) und schließt einen Pachtvertrag mit der EMM eG ab. Die Anlagen versorgen die jeweiligen Gebäude mit Eigenstrom, der Überschuss-strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und die Stadt erhält dafür eine Einspeisevergütung (Anteil Eigenstrom und eingespeister Strom siehe Tabelle).
Die EMM eG ist Eigentümerin der Anlagen, die Stadt fungiert als Anlagenbetreiberin.
Die Veranwortung für die technische Betriebsführung wie Wartung und Instandhaltung verbleibt bei der EMM eG. Die Versicherung übernimmt die Stadt Bad Doberan als Anlagenbetreiberin.
 

Die Kommune muss dafür keinerlei Investitionen tätigen oder Personal zur Verfügung stellen.

 

Für jedes Dach wird ein separater Dachpachvertrag (Verpachtung der Dächer) und PV-Anlagen-Pachtvertrag (Rückpachtung der PV-Anlagen, d.h. der gesamten Stromerzeugung) geschlossen.


Die Laufzeit beträgt jeweils 25 Jahre mit Option auf Verlängerung.

 

Die festen Pachtzahlungen bedeuten eine Abkopplung des erzeugten Stroms vom fluktuierenden Strompreis für mindestens die nächsten 25 Jahre.

 

Der Strompreis hat sich zwischen 2012 und 2020, also noch vor Ausbruch des Krieges in der Ukraine, um fast 6 Cent erhöht, dies entpricht einer Steigerung von 23% (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, abgerufen am 16.02.2024). Diese Entwicklung ist auch in Zukunft zu erwarten.

 

Die kommunalen Gebäude sparen durch die PV-Anlagen CO2-Emissionen ein, erfüllen auf öffentlich-keitswirksame Weise die Vorbildfunktion der Stadt im Bereich Umweltschutz und Erneuerbare Energien und erreichen einen höheren Autarkiegrad vom Netz.

 

Außerdem erfüllen diese Gebäude dann bereits die geplante neue EU-Gebäuderichtlinie, nach der auf öffentlichen Bestandsgebäuden ab 2027 schrittweise Solaranlagen installiert werden müssen.
 

Die Stromkosten für den Eigenverbrauch pro kWh betragen 0,27 Cent netto / kWh über die gesamte Laufzeit. Die Einspeisevergütung für den eingespeisten Strom wird an die Stadt ausgezahlt und beträgt 8,11 Cent bis 10 kWp installierte Anlagenleistung, 7,03 Cent von 10-40 kWp und 5,74 Cent bis 100 kWp in der Teileinspeisung (Bundesnetzagentur, abgerufen am 23.02.2024).

Anmerkung zur Tabelle: Die Einnahmen durch die Einspeisevergütung reduzieren die Pachtkosten in der Tabelle um circa 25% - 35%.
 

Laut StGT M-V wird es der Stadt mit der Rückpachtung der PV-Anlagen ermöglicht, einen Strombilanzkreis aufzubauen. Das bedeutet, dass PV-Anlagen nach der Eigenstromversorgung der Gebäude, auf denen sie installiert sind, weiter entfernte städtische Gebäude mit Strom versorgen können (z.B. kann die PV-Anlage auf der Mehrzweckhalle das Rathaus versorgen). Für diesen Strom fallen geringere Steuern an (siehe Landesenergie- und Klimaagentur M-V, Link, abgerufen am 22.02.2024). Die Stadtverwaltung prüft vor der Ausschreibung der neuen Stromlieferverträge für 2025-2027, ob die Einführung eines Strombilanzkreises technisch umsetzbar und wirtschaftlich sinnvoll ist. Der Strombedarf aller städtischen Gebäude betrug im Jahr 2021 circa 420.000 kWh.
Der Landkreis Rostock hat zum 1.1.2024 das Strombilanzkreismodell eingeführt, um mit eigenen PV-Anlagen einen möglichst großen Anteil seines Strombedarfs zu decken und die Stromkosten zu reduzieren. Er baut nun schrittweise PV-Anlagen auf seine Liegenschaften.

 

Liegenschaft

Stromver

brauch kWh / Jahr *

Betreiber

Größe der Anlage in kWp

Stromer zeugung kwh /

Jahr+

Eigenstrom

verbrauch kWh /

Jahr+

Eingespeister Strom
kWh /

Jahr+

Pachtkosten pro Jahr (netto)

Pachtkosten

über 25 Jahre (netto)

Lessingschule

35.742

EMM eG

50

39.000

23.000

16.000

7.200 €

180.000 €

Kampschule

36.757

EMM eG

50

39.000

23.000

16.000

7.200 €

180.000 €

 *gemittelt

  mit der Möglichkeit der zukünftigen Erweiterung der Anlagen auf 83 bzw. 96 kWp
  +abgeschätzt

 

Der PV-Anlagen-Pachtverträge (Rückpachtung der PV-Anlagen) liegen dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.

 

Die Dach-Pachtzahlungen (Verpachtung der Dächer) betragen jährlich 100 € netto pro gepachtetem Dach. Die Gestattungsverträge (Dachpachtvertrag) sind dieser Beschlussvorlage zur Kenntnisnahme beigelegt (keine Überschreitung der Wertgrenzen des Bürgermeisters).

 

Die Gestattungs(Dachpacht)- und PV-Anlagen-Pachtverträge sind (bis auf die zu installierende Leistung) für alle PV-Anlagen vergleichbar, die die NOWP und EMM eG (Energie für Menschen in Mecklenburg eingetragene Genossenschaft) auf den städtischen Dächern errichten (Höhe Dachtpacht, Pachtkosten für die erwarteten Energieerträge).

 

Nach §55a Kommunalverfassung M-V müssen langfristige Verpflichtungen bei der Rechtsaufsichts-behörde angezeigt werden. Die Entscheidung zum Vertragsabschluss darf erst vollzogen werden, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde innerhalb eines Monats nach Eingang der Unterlagen erklärt, dass eine Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der geordneten Haushaltswirtschaft besteht.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

x

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

Produktkonto Lessingschule: 21100

Produktkonto Kampschule: 21500

 

Jeweilige Sachkonten pro Produktkonto:
Erträge Verpachtung der Dächer: 4411
Erträge Einspeisevergütung Strom: 4419
Aufwand Pacht der PV-Anlagen: 5621

 

Einrichtung eines eigenen Deckungskreises, in dem die Erträge die Aufwendungen decken.
Der Deckungskreis beinhaltet die oben genann-ten PV-Anlagen und wird bei Bedarf erweitert.

 

Die anfallende Mehrbelastung wird aus den geplanten Aufwendungen für Strom (5226) gedeckelt.
 

Analoge Durchführung erfolgt für den Finanzhaushalt.

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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