Beschlussvorlage - BV/419/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Überführung der Klosteranlage in eine Stiftung öffentlichen Rechts
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Marco Jürß
- Einreicher:
- CDU Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Menschen mit Behinderung
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Vorberatung
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18.03.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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19.03.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.03.2024
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Gestoppt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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Sachverhalt
In der Klosteranlage gehören die meisten unbebauten Flächen und mehrere historische Gebäude/Anlagen der Stadt Bad Doberan, überwiegend denkmalgeschützt. Die Gebäude sind teilweise an Vereine vermietet, zu kaum kostendeckenden Entgelten. Für die Gebäude/Anlagen und die Grünflächen fallen stetig Instandhaltungskosten an (und sind Rücklagen zu bilden), besonders für das große Wirtschaftsgebäude. Zur Revitalisierung des Wirtschaftsgebäudes hat die Stadt bereits mehrere Mio. Euro bereitgestellt. Ein Konzept für eine ökonomische, möglichst ertragreiche Nutzung des Gebäudes fehlt aber seit Jahren, ist also offenbar sehr schwierig zu entwickeln.
Eine Kleinstadt wie Bad Doberan ist dauerhaft nicht nur mit dem Wirtschaftsgebäude, sondern mit der gesamten Anlage „Kloster Doberan“ konzeptionell und finanziell überfordert. Fördermittel werden in Zukunft bei knappen Haushalten von EU, Bund und Land eher weniger fließen. Daher sollte in Betracht gezogen werden, mit Hilfe des Landes und ggf. des Landkreises die Klosteranlage in eine Stiftung öffentlichen Rechts zu überführen.
