Beschlussvorlage - BV/427/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Bad Doberan beschließt, die Bestellung von Frau Pohl als Rechnungsprüferin mit sofortiger Wirkung zu widerrufen.

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Sachverhalt

Gemäß § 2 Abs. 2 Kommunalprüfungsgesetz M-V entscheidet die Stadtvertreterversammlung über die Bestellung und den Widerruf der Bestellung eines Prüfers.

Frau Pohl hat sich auf eine neue Stelle in der Stadtverwaltung Bad Doberan beworben und den Zuschlag erhalten. Somit ist die Bestellung zu widerrufen.

 

Mit Beschluss-Nr. 07.12.2023/2 des Personalrates wurde die Stelle des Prüfers neu besetzt. Die neue Stelleninhaberin hat die Stelle zum 01.04.2024 angetreten.

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

X

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

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