Beschlussvorlage - BV/430/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die Abgabe einer Projektskizze zum 2. Bauabschnitt des Wirtschaftsgebäudes auf dem Klosterareal zur Förderung im Rahmen des Bundesprogrammes „Nationale Projekte des Städtebaus“.

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Sachverhalt

 

Im Rahmen des Bundesprogrammes „Nationale Projekte des Städtebaus“ sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden.

 

Das Antragsverfahren ist in zwei Phasen untergliedert:

  1. Phase – Einreichung der Projektskizze 1 und Auswahl der Förderprojekte;
  2. Phase (nur für ausgewählte Projektkommunen) – Beantragung der

Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung nach Maßgabe der §§ 23, 44 BHO sowie der zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VVBHO).

 

Für die Antragstellung ist die Vorlage eines entsprechenden Stadtoder

Gemeinderatsbeschlusses mit der Projektskizze bis zum 30.04.2024 zwingend notwendig.

 

In der 1. Phase billigt der Gemeindeoder Stadtrat durch einen entsprechenden Beschluss die Beteiligung der Kommune am Projektaufruf 2024 und damit die Einreichung einer Projektskizze. Der Nachweis des Beschlusses ist verpflichtend der Projektskizze beizufügen.

 

Zur Förderung beantragt werden könnte der 2. BA des Wirtschaftsgebäudes auf dem Klosterareal (Die Nachnutzung).

Die derzeit geschätzten Kosten für den 2. Bauabschnitt belaufen sich auf ca. 5 Mio. Euro und eine 66%ige Förderung des Bundes über das benannte Programm wäre möglich.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

X

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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