Beschlussvorlage - BV/430/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Teilnahme am Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Kirstin Scharwies
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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15.04.2024
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Sachverhalt
Im Rahmen des Bundesprogrammes „Nationale Projekte des Städtebaus“ sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden.
Das Antragsverfahren ist in zwei Phasen untergliedert:
- Phase – Einreichung der Projektskizze 1 und Auswahl der Förderprojekte;
- Phase (nur für ausgewählte Projektkommunen) – Beantragung der
Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung nach Maßgabe der §§ 23, 44 BHO sowie der zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VV‐BHO).
Für die Antragstellung ist die Vorlage eines entsprechenden Stadt‐ oder
Gemeinderatsbeschlusses mit der Projektskizze bis zum 30.04.2024 zwingend notwendig.
In der 1. Phase billigt der Gemeinde‐ oder Stadtrat durch einen entsprechenden Beschluss die Beteiligung der Kommune am Projektaufruf 2024 und damit die Einreichung einer Projektskizze. Der Nachweis des Beschlusses ist verpflichtend der Projektskizze beizufügen.
Zur Förderung beantragt werden könnte der 2. BA des Wirtschaftsgebäudes auf dem Klosterareal (Die Nachnutzung).
Die derzeit geschätzten Kosten für den 2. Bauabschnitt belaufen sich auf ca. 5 Mio. Euro und eine 66%ige Förderung des Bundes über das benannte Programm wäre möglich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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179,4 kB
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