Beschlussvorlage - BV/442/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung wählt die 1. Stellvertreterin / den 1. Stellvertreter der Stadtpräsidentin / des Stadtpräsidenten.

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung wählt nach § 28 (5) Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 4 (4) Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan die Stellvertreter der Stadtpräsidentin / des Stadtpräsidenten.

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

X

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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