Beschlussvorlage - BV/449/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die SVV beschließt die anliegende 8. Änderung zur Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan.

 

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Sachverhalt

 

Auf Grund der Novellierung der Kommunalverfassung sind zur konstituierenden Sitzung Änderungen an der Hauptsatzung erforderlich, die mit Beschlussfassung sofort in Kraft treten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

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Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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