Beschlussvorlage - BV/448/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt, Herrn Edgar Schmidt als stimmberechtigten Vertreter der Stadt Bad Doberan im Sinne des § 156 Abs. 2 Satz 2 KV M-V i. V. m. § 7 Abs. 1 der Verbandssatzung des Kommunalen Anteilseignerverbandes Ostseeküste der E.DIS AG in die Verbandsversammlung zu entsenden, soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend ist.

 

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Sachverhalt

 

Herr Edgar Schmidt nimmt die Aufgaben, die im Rahmen der Mitgliedschaft im Kommunalen Anteilseignerverband Ostseeküste der E.DIS AG anfallen, als fachlich zuständiger Bediensteter wahr.
Die bisherige Bevollmächtigung, die mit Beschluss der SVV zur BV/168/22 erteilt wurde, verliert mit dem Ablauf der vorangegangenen Wahlperiode ihre Gültigkeit und muss daher erneuert werden.

Einer Vertreterin oder eines Vertreters des Bevollmächtigten bedarf es nicht, da der Bürgermeister nach den Bestimmungen des § 156 Abs. 2 Satz 1 KV M-V „geborenes“ Mitglied der jeweiligen Verbandsversammlung ist, und somit jederzeit auch an dieser teilnehmen kann.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

x

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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