Beschlussvorlage - BV/477/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung Bad Doberan beschließt vom Grundsatz her, die ehemalige Konsum Verkaufsstelle in Vorder Bollhagen zu revitalisieren und zu einem Gemeinschaftszentrum ausbauen zu lassen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Erbbaupachtvertrag mit dem derzeitigen Eigentümer abzuschließen. Der Erbbaupachtvertrag ist der Stadtvertreterversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Förderantrag gemäß Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL MV) beim Landkreis Rostock zu stellen.

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Sachverhalt

 

Die ehemalige Konsum Verkaufsstätte in Vorder Bollhagen ist seit ca.1996

nicht mehr in Nutzung und befindet sich in privatem Eigentum. Seit längerer Zeit gibt es den Wunsch der Einwohner von Vorder Bollhagen, einen Dorfmittelpunkt mit einem Gemeinschaftszentrum zu errichten. Der alte Konsum in seiner Kubatur und seiner Lage, könnte der ideale Standort für ein zukünftiges Gemeinschaftszentrum sein. Um den bestehenden dörflichen Charakter des Gebäudes zu erhalten, wäre die Revitalisierung des vorhandenen Gebäudes und der damit verbundene Umbau zu einem Gemeinschaftszentrum ein möglicher Weg. Durch die Bauverwaltung und den Bürgermeister wurden Möglichkeiten erörtert und Gespräche mit dem Eigentümer der gegenständlichen Fläche geführt.

 

Eine erste Kostenschätzung für das Vorhaben geht von 557.000, -€ aus. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, gemäß Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL MV), einen Förderantrag in Höhe von 65 % der förderfähigen Kosten beim Landkreis Rostock zu stellen. Entsprechend der Richtlinie, werden Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung und zum Ausbau von dorfmäßigen Gemeinschaftseinrichtungen (Begegnungsstätten für die ländliche Bevölkerung) gefördert. Ein entsprechender Antrag ist bis zum 31.08. des Jahres beim Landkreis Rostock zu stellen. Bei ablehnender Beschlussfassung kann dieser jederzeit zurückgenommen werden.

 

Der Kauf oder der Abschluss eines Erbbaupachtvertrages, mindestens über den Zweckbindungszeitraum der Förderung von mindestes 12 Jahren, ist ebenfalls Voraussetzung.

 

Erste Kosten für eine Grundlagenermittlung und eine entsprechende Kostenschätzung in Höhe von ca. 5.000, - € netto, können durch Haushaltsmittel aus dem Produktsachkonto 51101.562500 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen gedeckt werden. Die Gesamtmaßnahme muss in einem möglichen Nachtragshaushalt abgebildet werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

51101.562500 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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