Beschlussvorlage - BV/455/24
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderungsatzung zur Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen (Verwaltungsgebührensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Marco Jürß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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05.09.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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11.09.2024
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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30.09.2024
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Sachverhalt
Auf der Grundlage der §§ 5 und 22 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern KV M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024, letzte berücksichtigte Änderung: Berichtigung (GVOBl. M-V 2024 S. 351), ist die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan berechtigt, die Verwaltungsgebührensatzung vom 12.06.2008 nebst Gebührenverzeichnis in überarbeiteter Form neu zu beschließen.
Es ist notwendig, die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Doberan zu erweitern. Die Gebührensatzung nebst Anlagen enthält keinen Punkt für Verwaltungstätigkeiten, die nach Art und Umfang in der Gebührensatzung nicht näher bestimmt werden können, die aber mit besonderem Aufwand verbunden sind. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Entgelte an Externe weiterberechnet werden.
Als Grundlage für die Kalkulation der Verwaltungsgebühren nutzt die Stadt Bad
Doberan die Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Ministeriums für
Inneres und Europa (Kostenverordnung Innenministerium – IMKostVO M-V) vom
22. Februar 2017.
Insbesondere orientiert sich die Stadt Bad Doberan bei der Höhe des angesetzten
Arbeitsaufwands für Allgemeine Amtshandlungen an der Tarifstelle 1.1 der
IMKostVO M-V. Die angegebenen Durchschnittswerte können übernommen
werden, da es sich um vergleichbare Amtstätigkeiten handelt. Dabei kalkuliert
die Stadtverwaltung mit dem betragsmäßig niedrigsten Kostensatz, welcher sich
aus Sach- und Personalkosten zusammensetzt. Dadurch wird sichergestellt, dass
der berechnete Gebührensatz in keinem Bereich der Stadt Bad Doberan die
voraussichtlichen Kosten übersteigt.
Laut Tarifstelle 1.1 der IMKostVO M-V liegt der Kostensatz pro Stunde bei 55,50 Euro inkl. Personal- und Sachkosten.
Die Höhe der jeweiligen Verwaltungsgebühr wird aus dem tatsächlichen Zeitaufwand mal Kostensatz errechnet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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178,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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866,3 kB
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