Beschlussvorlage - BV/478/24
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Doberan für das Jahr 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Kirstin Scharwies
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Menschen mit Behinderung
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Vorberatung
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02.09.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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03.09.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
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Vorberatung
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04.09.2024
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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05.09.2024
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Gestoppt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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Sachverhalt
Gemäß § 48 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadt Bad Doberan unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn Bedienstete eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan diese Stellen nicht enthält.
Der Nachtragsstellenplan der Stadt Bad Doberan für das Haushaltsjahr 2024 ist erforderlich, da zwei neue Stellen im Amt für Zentrale Dienste, im Bereich Finanzen und EDV, zum nächstmöglichen Zeitpunkt geschaffen werden sollen.
Die ausgewiesene Änderung im Stellenplan erfordert eine Erstellung eines Nachtragshaushaltes.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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971,9 kB
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