Beschlussvorlage - BV/454/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Geldzuwendung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Kirstin Scharwies
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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05.09.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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11.09.2024
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss beschließt die Annahme einer Geldzuwendung in Höhe von 500,00 € für die Ausrichtung des Kinderfestes am 01.06.2019. Am 24.06.2019 hat die SVV die Annahme von diversen Geldzuwendungen für das Kinderfest am 01.06.2019 beschlossen (siehe Anlage 1). Die 500,00 € von der VR Bank sind in dieser Aufstellung nicht enthalten.
Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V darf die Stadt Bad Doberan zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 der KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.
Zuwendungen dürfen vom Bürgermeister oder einem Stellvertreter eingeworben werden. Gemäß § 6 abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme der Zuwendung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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215,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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214,2 kB
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