Beschlussvorlage - BV/454/24

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss beschließt die Annahme einer Geldzuwendung in Höhe von 500,00 € für die Ausrichtung des Kinderfestes am 01.06.2019. Am 24.06.2019 hat die SVV die Annahme von diversen Geldzuwendungen für das Kinderfest am 01.06.2019 beschlossen (siehe Anlage 1). Die 500,00 € von der VR Bank sind in dieser Aufstellung nicht enthalten.

Reduzieren

Sachverhalt

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V darf die Stadt Bad Doberan zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 der KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.

 

Zuwendungen dürfen vom Bürgermeister oder einem Stellvertreter eingeworben werden. Gemäß § 6 abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme der Zuwendung.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

X

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...