Beschlussvorlage - BV/458/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt die Widmung der Straße Kröpeliner Straße (Stichweg) gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern wie folgt:

 

 

Verkehrsfläche „Kröpeliner Straße“ Stichweg in 18209 Bad Doberan

Gemarkung Bad Doberan, Flur 10, Flurstück 36/6 TF

 

 

Lage der Verkehrsflächen: abzweigend von der Ortsdurchfahrt Bad Doberan im Zuge der Bundesstraße B105 im Nordwesten als Straße zur Erschließung von Gewerbe- und Wohnflächen.

 

 

 

 

Festsetzung der Widmung:

I.   Klassifizierung:   Die genannte Straße ist Gemeindestraßen

    gemäß § 3 Abs. 3a StrWG-MV.

II.  Funktion:           Kröpeliner Straße - Anliegerstraße

III. Träger der Straßenbaulast: Straßenbaulastträger ist die Stadt Bad Doberan.

IV. Widmungsbeschränkungen: keine

 

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Sachverhalt

 

Die o.g. Straße zur Erschließung der Wohn- und Gewerbeflächen liegen südöstlich der Ortsdurchfahrt Bad Doberan im Zuge der Bundesstraße B105. Die Straße wurde bis 1990 hergestellt.

Der Verwaltungsakt verlangt vor der Bekanntmachung der Widmungsverfügung einen Beschluss der Stadtvertreterversammlung.

 

 

Nach § 2 (1) Straßen- und Wegegesetz M-V ist eine Straße nur öffentlich, wenn sie dem öffentlichen Verkehr gewidmet wurde. Der Verwaltungsakt verlangt vor der Bekanntmachung der Widmungsverfügung einen Beschluss der Stadtvertreter-versammlung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

x

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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